Amtliche Lebensmittelkontrollen (16.07.2026)

Eine Novelle zum Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) soll amtliche Kontrollen bei Schlachtungen erleichtern und Wettbewerbsverzerrungen durch Online-Handel vermeiden. Angestellte Tierärztinnen und Tierärzte sollen ohne gesonderte Beauftragung für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen einspringen können, wenn es einen Engpass gibt. Außerdem werden die Entnahme und die Qualität von Trinkwasser bei Almhütten und beim Bundesheer angepasst. Psychoaktive Stoffe in Lebensmitteln werden verboten, wenn "deren Verwendung nicht als herkömmlich zu bezeichnen ist".