ROADTRIP: Abstecher nach Vaduz (Liechtenstein) 🇱🇮

Spontaner Abstecher nach Liechtenstein! 🇱🇮 Auf meinem Weg von der Schweiz zurück nach Deutschland konnte ich nicht widerstehen und habe einen kurzen Roadtrip durch Vaduz gemacht. Begleite mich auf der Fahrt durch die malerischen Straßen der Hauptstadt bis hoch zum beeindruckenden Schloss Vaduz, dem Wohnsitz der fürstlichen Familie. Was dich in diesem Video erwartet: ✅ Fahrt durch das Zentrum von Vaduz ✅ Die Suche nach dem perfekten Fotospot am Schloss ✅ Einblicke in die alpine Kulisse von Liechtenstein Hast du Vaduz schon mal besucht? Schreib es mir gerne in die Kommentare! ✍️ Technische Details zum Fahrzeug: Chevrolet truck, K2500 XLT V8, 454ci, torque 410 ft.lbs, Gearbox 4L80E length 219", width 77" (94" incl. mirrors), height 75" Cargo Bay: length 8' width 43" height 35" payload 2500lb, GVWR 8200lb, towing 10000lb mileage city 11.5 mpg, highway 17.7mpg fuel 91ROZ gas regular grade; tank capacity 40gal 2 seats, EU Vehicle Class N2G BB    • Video   Rechtliche Hinweise zum Kanalinhalt und zu den angefertigten Aufnahmen: Es werden in diesem Kanal verschiedene Straßenlandschaften während der Autofahrt gezeigt. Alle Aufnahmen entstanden anlassbezogen im Rahmen einer künstlerischen Tätigkeit als Videofilmer und Publisher und nicht zu Überwachungszwecken des Straßenverkehrs, oder zur Verfolgung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Um den künstlerischen Wert dieser Aufnahmen nicht zu beeinträchtigen, wurden Kennzeichen von Kraftfahrzeugen nicht unkenntlich gemacht. Dieses ist zudem auch grundsätzlich nicht nötig, da der Normalbürger von einem Kennzeichen ausgehend alleine keinen Rückschluss auf eine Person ziehen kann. Kennzeichen, die außen am Fahrzeug im Alltagsgeschehen für jedermann sichtbar angebracht sind, können auch nicht als sensible Daten angesehen werden. Aus den Videos heraus gibt es grundsätzlich keine rechtskonforme Möglichkeit den Halter eines Fahrzeugs über das Zentrale Fahrzeugregister in Erfahrung zu bringen. Eine mögliche Verfolgung von Verkehrsverstößen (Das Datum der Veröffentlichung ist nicht identisch mit dem Zeitpunkt der Aufnahme) ist ebenso praktisch ausgeschlossen, da hier keine Erfolgsaussicht vorhanden ist. Die mitunter zufällig aufgenommenen Personen erscheinen ausnahmslos als künstlerisches Beiwerk gemäß § 23 (1) Absatz 2 KUG. Die Abbildung von Personen als Beiwerk ist demnach erlaubnisfrei möglich und die DSGVO steht diesem grundsätzlich nicht entgegen. Blickwinkel, Blickrichtung und Kamerahöhe entsprechen einer gewöhnlichen Ansicht aus öffentlichen Bereichen heraus, welche von jeder natürlichen Person wahrgenommen werden könnte. Daher ist für alle Aufnahmen der Grundsatz der Panoramafreiheit anwendbar.