BGH-Urteil: Martin Kind (ehm. Hannover 96) kein Geschäftsführer mehr
Vor zwei Jahren hatte die Gesellschafterversammlung von Hannover 96 Martin Kind als Geschäftsführer abberufen. Kind klagte dagegen vorm Landgericht Hannover und gewann den Prozess. Diese Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Celle bestätigt. Doch nun verlor er in letzter Instanz vorm Bundesgerichtshof. Zwar habe es bei der Abberufung Verstöße gegen verschiedene interne Regelungen gegeben. Dies reiche aber nicht aus, um den Beschluss der Gesellschafterversammlung für nichtig zu erklären. Damit ist Martin Kind rechtskräftig als Geschäftsführer abberufen. Damit geht beim heutigen Zweitligisten Hannover 96 eine Ära zu Ende. 1997 war Martin Kind zum Präsidenten des Vereins gewählt worden. Wenig später gliederte er den Profifußballbereich aus und blieb dann für lange Zeit Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer des Clubs.

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