Bundesarbeitsgericht: Überstundenzuschläge müssen auch bei Teilzeit bezahlt werden
Millionen Arbeitnehmer:innen in Deutschland arbeiten in Teilzeit – vor allem Frauen. Bisher werden sie bei Überstundenzuschlägen schlechter behandelt als Vollzeitbeschäftigte. Das muss sich jetzt ändern, wie das Bundesarbeitsgericht heute in einem Grundsatzurteil entschied. Teilzeitbeschäftigte dürfen in der Regel bei Überstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte. Alle aktuellen Informationen und tagesschau24 im Livestream: https://www.tagesschau.de/ Alle Sendungen, Livestreams, Dokumentation und Reportagen auch in der ARD-Mediathek: https://www.ardmediathek.de/tagesschau

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