WEG: Vorlage von Angeboten, Anforderung an Vergleichbarkeit, Zeitpunkt der Vorlage
Verwaltungen müssen für Aufträge größeren Umfangs, wie z.B. Sanierungsmaßnahmen, Angebote einholen und sie in der Eigentümerversammlung zum Beschluss vorlegen. Die Angebote müssen vergleichbar sein, damit die Eigentümer entscheiden können. Wie viele Angebote muss die Verwaltung einholen? Welche Kriterien müssen sie erfüllen, damit sie vergleichbar sind? Und wann muss die Verwaltung den Eigentümern diese Angebote zukommen lassen? Anhand eines Urteils des Landgerichts Hamburg werden diese Fragen anschaulich erörtert. Mit Hilfe der abschließenden Praxistipps können Verwaltungen Eigentümerversammlungen zielgerichtet vorbereiten und sicher durchführen. Landgericht Hamburg, Urteil vom 25.03.2020 (318 S 5/19) http://www.immobilienrecht-simon.de bietet Videos, Podcasts und Blogbeiträge über aktuelle Urteile, die für die Praxis des Bauprofis relevant sind. Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie meinen Newsletter unter http://immobilienrecht-simon.de

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