Teil 2 Pflichten der Verwaltung bei Sanierungsmaßen, Rückzahlung der Sondervergütung

Eine WEG-Verwaltung muss besonders bei umfangreichen Sanierungsarbeiten zahlreichen Pflichten nachkommen. Verletzt die Verwaltung diese Pflichten, können Schadenersatzansprüche der Gemeinschaft gegen die Verwaltung entstehen. Das AG Düsseldorf hatte sich mit solcher Schadenersatzforderung auseinandersetzen. Es hat dabei diejenigen Pflichten herausgearbeitet, die jede Verwaltung im Zusammenhang mit umfangreichen Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum nachkommen muss. Außerdem klärt das Gericht, ob die spezielle Klausel im Verwaltervertrag über die Sondervergütung des Verwalters für die Begleitung der Sanierungsmaßnahme unwirksam ist und er sein Sonderhonorar zurückzahlen muss. Wir beleuchten die anspruchsvolle Aufgabe der Verwaltung bei der Begleitung von Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Sie bekommen wertvolle Tipps, wie die Risiken für die Verwaltung und die Eigentümergemeinschaft vermieden werden können. AG Düsseldorf, Urteil vom 29.5.2019 AZ: 292a C 30/18 www.immobilienrecht-simon.de bietet Videos, Podcasts und Blogbeiträge über aktuelle Urteile, die für die Praxis des Bauprofis relevant sind. Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie meinen Newsletter unter http://immobilienrecht-simon.de/