Cannabis, Rückschritt ins Verbot: Innenministerkonferenz und die Sehnsucht nach Repression – Live

Cannabis wieder illegal? Die Innenministerkonferenz hat über eine Verschärfung der Cannabis-Teillegalisierung diskutiert. Aus Hessen kam der Vorstoß, das Konsumcannabisgesetz wieder zurückzudrehen: weniger erlaubter Besitz, härtere Strafverfolgung, mehr polizeiliche Eingriffsmöglichkeiten, strengere Regeln für öffentlichen Konsum und Kritik an Anbauvereinigungen bzw. Cannabis Social Clubs. Damit steht die Frage im Raum: Ist legales Cannabis in Deutschland politisch überhaupt akzeptiert – oder soll die Teillegalisierung Schritt für Schritt wieder in Richtung Verbot gedrängt werden? Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland teilweise legal. Erwachsene dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis besitzen, konsumieren und selbst anbauen. Einfach ist die Rechtslage trotzdem nicht. Das KCanG regelt Besitzmengen, Konsumverbote, Bußgelder, Straftatbestände, Eigenanbau und Anbauvereinigungen. Von einer grenzenlosen Freigabe kann also keine Rede sein. Es geht um eine begrenzte Entkriminalisierung. Und genau diese Entkriminalisierung steht jetzt wieder unter Beschuss. Die Debatte folgt einem bekannten Muster deutscher Innenpolitik. Cannabis wird nicht zuerst als Frage von Freiheit, Regulierung und Bürgerrechten behandelt, sondern als Problem polizeilicher Kontrolle. Innenpolitiker beklagen, dass es weniger Anfangsverdacht gibt, weniger einfache Kontrollen, weniger Durchsuchungen und weniger harte Ermittlungsinstrumente. Daraus wird dann schnell der Vorwurf gebaut, die Cannabis-Legalisierung sei gescheitert. Das überzeugt nicht. Weniger polizeilicher Zugriff ist kein Beweis für ein schlechtes Gesetz. Es ist die logische Folge einer Entkriminalisierung. Wenn der Besitz kleiner Mengen Cannabis legal ist, darf daraus nicht mehr automatisch ein strafrechtlicher Verdacht konstruiert werden. Der Staat kann nicht erst Verhalten legalisieren und sich anschließend darüber beschweren, dass er dieses Verhalten nicht mehr wie Kriminalität behandeln darf. Polizeiliche Bequemlichkeit ist keine Kriminalpolitik. Strafrecht ist nicht dazu da, möglichst viele Kontrollanlässe zu schaffen. Ein Rechtsstaat darf legales Verhalten nicht künstlich kriminalisieren, nur damit Eingriffsbefugnisse leichter ausgelöst werden können. Wer aus jedem Joint wieder ein Ermittlungsverfahren machen will, verwechselt Sicherheit mit Repression. Auch das Schwarzmarkt-Argument wird oft verdreht. Der illegale Cannabis-Markt wird nicht durch neue Verbote verdrängt, sondern durch Legalisierung. Solange der Staat legale, sichere und erreichbare Bezugswege verhindert oder künstlich verknappt, überlässt er den Markt kriminellen Strukturen. Erst wenn erwachsene Konsumenten Cannabis legal, transparent und ohne Kontakt zum illegalen Handel beziehen können, verliert der Schwarzmarkt seine wirtschaftliche Grundlage. Wer legale Bezugswege blockiert und anschließend den Schwarzmarkt beklagt, argumentiert unehrlich. Cannabis legal, Cannabis Verbot, Cannabis wieder illegal, KCanG, BtMG, Eigenanbau, Besitzmengen, Cannabis Social Clubs, Anbauvereinigungen und Strafverfolgung sind deshalb nicht nur drogenpolitische Schlagworte. Dahinter steht eine größere Frage: Wie weit darf der Staat in die private Lebensführung erwachsener Menschen eingreifen? Kein Staat kann seinen Bürgern beliebig vorschreiben, was sie konsumieren sollen und was nicht. Ein freiheitlicher Rechtsstaat ist nicht dazu da, erwachsene Menschen durch Strafrecht zu erziehen. Die allgemeine Handlungsfreiheit schützt auch Entscheidungen, die Innenminister, Polizeibehörden oder politische Parteien missbilligen. Gerade deshalb ist die Cannabis-Legalisierung nicht nur kriminalpolitisch sinnvoll, sondern verfassungsrechtlich geboten. Konstantin Grubwinkler ist Rechtsanwalt, Partner und Fachanwalt für Strafrecht. Er zählt zu den bekanntesten Strafverteidigern Deutschlands und ist Gründungspartner von Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte, einer der größten ausschließlich auf Strafverteidigung spezialisierten Kanzleien Deutschlands. Er ist bundesweit gefragter Experte für Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Cannabis-Strafrecht, BtMG, KCanG und Drogenpolitik. Als Experte für Strafrecht und Drogenpolitik wird Konstantin Grubwinkler regelmäßig von ZDF, ARD, BR und Deutschlandfunk befragt. Konstantin Grubwinkler ist Sprecher von LEAP Deutschland, Law Enforcement Against Prohibition, und Mitglied im Schildower Kreis, dem Fachnetzwerk aus Wissenschaft und Praxis für eine evidenzbasierte Drogenpolitik. Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte verteidigt bundesweit in komplexen Strafverfahren, insbesondere im Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Cannabis-Strafrecht, BtMG-Verfahren und Verfahren nach dem Konsumcannabisgesetz. Seit 2014 hat Konstantin Grubwinkler gemeinsam mit dem Team aus 14 Strafverteidigern über 20.000 Strafverfahren geführt. #cannabis #legalisierung #politik

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