Die Ultra Vires-Kontrolle des Bundesverfassungsgerichts nach PSPP - Gefahr oder Chance für Europa?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 zum PSPP-Anleihekaufprogramm der EZB befasst sich nur mit der Berechtigung eines bestimmten Anleihekaufprogramms und der Reichweite der EZB-Geldpolitik sowie der Bindungswirkung der diesbezüglichen Entscheidung des EuGH. Einigen Literaturstimmen zufolge kann oder muss aber die Ratio des Urteils auf das Organhandeln aller EU-Institutionen übertragen werden, was Auswirkungen auf die gesamte Kompetenzordnung der Union und das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung insgesamt haben würde. Wie kann es konstruktiv weitergehen? Liegt die Lösung etwa in einem Kompetenzkonfliktsgerichtshof oder in der Änderung der Kompetenzordnung der Verträge durch Abbau von Unionskompetenzen? Oder ist umgekehrt eine tiefere Integration geboten, auch um Defizite der Rechtsstaatlichkeit einiger Mitgliedstaaten zu beseitigen? Sollte der derzeitige grundsätzlich allumfassende Anwendungsvorrang des Unionsrechts eingeschränkt werden? Sollten, um die Kooperation zwischen EuGH und nationalen Verfassungsgerichten zu verbessern, Vorlagefragen in umgekehrter Richtung eingeführt werden? Sind Änderungen in den jeweiligen Verfahrensordnungen geboten? Es erwarten Sie auf die Zukunft gerichtete Kurzreferate und eine Diskussion mit hochkarätigen Rednerinnen und Rednern zu den rechtlichen und politischen Aspekten des Urteils de lege lata und de lege ferenda, ergebnisoffen, unter Einbindung in den unionalen und nationalen Rahmen und unter Einbeziehung auch der Sicht anderer EU-Mitgliedstaaten und des aussereuropäischen Auslands.