Webinarmitschnitt: Das Transparenzregister wird zum Vollregister - Neuerungen im Geldwäschegesetz
Das – mit einigen wenigen Ausnahmen – bereits am 1. August 2021 in Kraft getretene Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz („TraFinG“) soll die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter vorantreiben und damit einhergehend soll mehr Transparenz über Rechtseinheiten und ihre wirtschaftlich Berechtigten geschaffen werden. Dies hat für viele Unternehmen erhebliche Konsequenzen und wird sich nachhaltig auf die Unternehmens-Compliance auswirken. Das neue Gesetz betrifft vor allem GmbHs, AGs, SEs oder OHGs, GmbH & Co. KGs sowie Trusts und Trust-ähnliche Gestaltungen mit Sitz in Deutschland. Denn die bis dahin für zahlreiche Unternehmen geltende Mitteilungsfiktion wird durch das TraFinG aufgehoben. Auch fällt die Befreiung von der Meldepflicht zum Transparenzregister für börsennotierte Gesellschaften sowie deren Tochtergesellschaften ersatzlos weg. Das Transparenzregister wird somit von einem Auffang- zu einem Vollregister. Seine Relevanz für Unternehmen, Notare sowie Rechts- und Steuerberater wird dadurch in der täglichen Praxis signifikant ansteigen. Auch bringt das TraFinG weitere Neuerungen für den Pflichtenkanon der geldwäscherechtlich Verpflichteten (z.B. Kreditinstitute) mit sich. Darüber hinaus hat das TraFinG die Fälle deutlich erweitert, in denen ausländische Erwerber deutscher Immobilien Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten dem deutschen Transparenzregister melden müssen. In unserem Webinar möchten wir ihnen die Bedeutung der Geldwäschegesetzesänderungen für Unternehmer und Unternehmen sowie die mit dem Gesetz einhergehenden Verpflichtungen vorstellen.

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