Verkehrsmedizinische Untersuchung gemäß FeV

Der § 11 der FeV regelt die Durchführung von Untersuchungen zur Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers. Danach kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen.