Veräußerungsverbot nach §§ 135, 136 BGB

Veräußerungsverbot; Anspruchsgrundlage aus allgemeiner Leistungstreuepflicht; tituliertes Verbot; relative Unwirksamkeit einer verbotswidrigen Verfügung; "entsprechende" Anwendung der Vorschriften zu Gunsten derjenigen, die Rechte vom Nichtberechtigten herleiten, § 135 Abs. 2 BGB.