BGB - Willenserklärung - Einfach erklärt (mit Fallbeispielen)

Definition des juristischen Begriffes "Willenserklärung" und ihrer Tatbestandsmerkmale "Wille" und "Erklärung" sowie ihrer Bestandteile (ausdrückliche Äußerung und konkludente Handlung, Handlungswille, Erklärungsbewusstsein bzw. Rechtsbindungswille); zwei Beispielfälle zur Veranschaulichung; kurzer Exkurs zum Geschäftswillen 00:00 Einleitung 00:29 Tatbestandsmerkmale einer Willenserklärung 01:22 Erklärung 02:47 Sonderfall "Schweigen" 04:06 Wille 06:47 Zusammenfassung 07:49 Beispielfall I 08:42 Beispielfall II