Schwarzarbeit | Heidelberg | Strafbarkeit | Anwalt
Rechtsanwalt Kian Fathieh aus Heidelberg spricht in dem Video über die Strafbarkeit wegen sogenannter Schwarzarbeit durch Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Rechtsanwalt Fathieh führt im Video aus, dass Arbeitgeber gemäß § 266 a Absatz 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt bestraft werden, wenn sie der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitsnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung vorenthalten. Die Nichtentrichtung der Arbeitnehmeranteile bis spätestens zum Fälligkeitstag stelle ein Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt dar. Gemäß § 266 a Absatz 1 StGB wird der Arbeitgeber mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt bestraft, wenn er der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitsnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung vorenthält. Das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeträgen sei die Nichtentrichtung der Arbeitnehmeranteile bis spätestens zum Fälligkeitstag. Anwalt Fathieh legt im Video dar, dass häufig juristischen Laien nicht bekannt sei, dass Ermittlungen der Zollbehörden wegen Schwarzarbeit für Unternehmer erhebliche Auswirkungen haben können. Meist würde die Höhe der Forderungen die sogenannte Schwarzlohnzahlungen beispielsweise im Baugeweben oder im Gaststättengewerbe zur Folge hätten, wenn diese entdeckt werden würden, unterschätzt werden. Nachzahlungen wegen Schwarzlohnzahlungen könnten existenzbedrohend sein. Anwalt Fathieh führt im Video aus, dass der Straftatbestand Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt dem Arbeitsstrafrecht zuzurechnen sei. Im Video wird dargelegt, dass Beschuldigte, sofern ihnen eröffnet worden ist, dass gegen diese wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt strafrechtlich ermittelt wird, die Aussage verweigern sollten und unverzüglich einen Strafverteidiger kontaktieren sollten. Weitere Informationen zum Thema Strafrecht gibt es auf folgenden Kanzleiseite: www.heidelberg-strafrecht.de Zum Thema Wirtschaftsstrafrecht finden Sie auf folgender Seite der Kanzlei weitere Informationen: https://www.kanzlei-fathieh.de/Strafv... Kanzlei Fathieh Poststraße 2 69115 Heidelberg Tel: 06221 979920 Fax: 06221 979999 E-Mail: [email protected] Internet: www.Kanzlei-Fathieh.de

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