Was ist Alleineigentum, Miteigentum und Wohnungseigentum?
Die Arten des Eigentums, Allein- und Miteigentum sowie Wohnungseigentum, werden in diesem Video der http://asasonline.com unterschieden und erklärt. Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch ABGB regelt das Allein- und Miteigentum. Unter schlichtem oder ideellem Miteigentum versteht man dass Miteigentumsanteile nach Bruchteilen ohne jegliche räumliche Zuordnung bestehen. Im Wohnungseigentumsgesetz WEG erhält der Miteigentümer einer Liegenschaft Nutzungsrechte sowie Verfügungsrechte an bestimmten Räumlichkeiten. Das Wohnungseigentum wird durch die Einverleibung in das Grundbuch erworben.

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