Reporting der Sorgfaltspflichten im Rahmen der CSRD | ESG Connect 3

LkSG, CSDDD, EUDR und vieles andere finden nun Eingang in die CSRD- und die ESRS-Berichterstattung. Unternehmen können separate Berichte vermeiden, indem sie im Rahmen der CSRD berichten und damit die Berichtspflichten anderer Gesetze erfüllen. Die Herausforderung dabei liegt darin, dass die Vorgaben und Berichtsstrukturen anderer Gesetze oft (noch) nicht abgestimmt sind mit der Berichtsstruktur der CSRD und der ESRS.