Anrechnung einer Abfindung auf das Arbeitslosengeld - Kanzlei Hasselbach
Eine Abfindung wird eigentlich nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Es gibt aber zwei Ausnahmen, die Arbeitnehmer kennen sollten. In diesem Video erläutern wir diese anhand eines leicht verständlichen Beispiels und zeigen Ihnen auf, wie Sie die Anrechnung einer Abfindung auf das ALG vermeiden können. https://www.kanzlei-hasselbach.de/201... Kostenfreier Erstkontakt: Kanzlei Hasselbach www.kanzlei-hasselbach.de Tel.: 0221 – 789 685 50 Email.: [email protected] / kanzlei.hasselbach

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