Newsletter Versand und Reichweitenmessung #datenschutz #dsgvo
Da bei Newslettern mit den Adressaten direkt in Kontakt getreten wird, sollten bestimmte Rahmenbedingungen beachtet werden. Diese lassen sich nach den Grundprinzipien der Datenschutz-Grundverordnung gliedern: Rechtmäßigkeit: Jede personenbezogene Datenverarbeitung benötigt eine Rechtsgrundlage: Nur in seltenen Fällen kann ein Newsletter ohne Einwilligung versendet werden (7 III UWG), im Regelfall ist eine Einwilligung des Empfängers zuvor einzuholen. Datenminimierung: Für das Versenden sollte man sich auf die notwendigen Daten begrenzen. Zumeist reicht die E-Mail-Adresse aus, um einen Newsletter versenden zu können. Alle weiteren Angaben sollten optional sein. Transparenz: Klären Sie über die Verwendung der Daten mit einem Passus in Ihrer Datenschutzerklärung auf. Auf diesen sollte bei Registrierung hingewiesen werden, diesem ist nicht von Nutzerseite zuzustimmen. Fairness: Behandeln Sie die Daten vertraulich und verwenden Sie diese lediglich für das Versenden des Newsletters. Besonderheit: Reichweitenmessung Beim Versenden von Newslettern möchte man gegebenenfalls nachvollziehen können, wie und ob diese gelesen werden. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten: 1. Durch Setzen eines Pixels innerhalb des Newsletters kann gemessen werden, ob dieser geöffnet wird. Da dies aber als Eingriff in die Integrität des Endgeräts verstanden wird, bedarf es einer separaten Einwilligung neben der Newsletter-Registrierung. 2. Man kann auch durch Individualisierung der Links innerhalb des Newsletters aggregiert messen, wie häufig auf diese geklickt wurde. Dafür ist eine Einwilligung in der Regel nicht notwendig. Zusammengefasst:: Ein Newsletter sollte erst nach Einwilligung versendet werden, bedenken Sie hierbei auch das übliche Double-Opt-In-Verfahren. Wollen Sie darüberhinaus noch weitere Verarbeitungen vornehmen, wie eine individuelle Reichweitenmessung, ist eine gesonderte Einwilligung abzufragen. Über die angedachte Datenverarbeitung ist der Betroffene umfassend – am besten in der Datenschutzerklärung – zu informieren. Referent: Dr. Sebastian Kraska, IITR Datenschutz GmbH, https://www.iitr.de Weiterführende Links: //Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): https://www.gesetze-im-internet.de/uw... // Facebook und Instagram wechseln in Europa auf Bezahlalternative für werbefreies Angebot: https://about.fb.com/news/2023/10/fac... Kapitel für die schnellere Navigation: 0:00 Bergrüßung 0:22 Vier Grundrinzipien beim Versand von Newslettern 1:34 Reichweitenmessung - Voraussetzungen 2:09 Fazit und Zusammenfassung Newsletter und Reichweitenmessung 3:08 Datenschutz News: Facebook und Instagram wechseln in Europa auf Bezahlalternative

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