Arbeitsrecht einfach erklärt! Bundesarbeitsgericht: Arbeitszeitbetrug führt zur fristlosen Kündigung
Die heutige Ausgabe von Frohneckes Weekly gilt einem aktuellen Thema aus dem Arbeitsrecht: In einem wegweisenden Urteil hat das BAG bestimmt, dass Arbeitszeitbetrug einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt. Selbst die Mitwisserschaft von Vorgesetzten und Personalabteilung entlastet dabei den Arbeitnehmer nicht. Im vorliegenden Urteil hatte ein Arbeitnehmer über Jahre hinweg monatlich sieben Überstunden fälschlich angegeben, um eine aus seiner Sicht bestehende Benachteiligung seiner Person auszugleichen. Die Erstinstanz in Mannheim sah das zwar als Grund für eine ordentliche, nicht aber für die ausgesprochene fristlose Kündigung. Dieser Rechtsauffassung widersprachen die Erfurter Bundesrichter deutlich. Bleiben Sie gründlich informiert und abonnieren Sie diesen YouTube-Kanal oder Kontakten die Fachanwälte für Arbeitsrecht direkt unter www.frohnecke.de www.frohnecke.de BAG Aktenzeichen 2 AZR 370/18

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