BGB AT: Gestaltung durch Mdj.

Minderjährige werden vor sich selbst geschützt. Rechtsgeschäfte können Sie allein vornehmen, wenn diese lediglich rechtlich vorteilhaft sind, § 107 BGB. Dies gilt für Verträge und einseitige Rechtsgeschäfte gleichermaßen. In der Klausur ist häufig eine Gestaltungserklärung durch einen Minderjährigen zu prüfen. Dabei sind deren Rechtsfolgen zu betrachten. Nicht immer sind diese nachteilig. --------------------------- https://juradelight.com ---------------------------