Bahnübergang (Bü) gestört

Ist ein technisch gesicherter Bahnübergang gestört, muss er durch das Zugpersonal nachgesichert werden. Im Störfall wird der Triebfahrzeugführer entweder durch Signale oder durch einen schriftlichen Befehl des zuständigen Fahrdienstleiters auf die Störung hingeweisen. Nach dem Halt vor der HET (oder ggf. dem Schild "HET") muss der Triebfahrzeugführer den Bahnübergang über einen Schlüsselschalter nachschalten. Es ist grundsätzlich die HET am befahrenen Gleis vor dem Bahnübergang zu benutzen. Der Triebfahrzeugführer muss prüfen, ob mindestens eines der Lichtzeichen aufleuchtet/blinkt oder sich die Schranken senken. Ist dies der Fall darf der Bahnübergang befahren werden. Ist die Sicherung nicht möglich, so darf der Bahnübergang nach vorherigem halten und der Abgabe des Achtungssignals passiert werden. Hierbei ist der Straßenverkehr genau zu beobachten. Bis Bü-Mitte muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden! Nach erreichen der Bü-Mitte ist der Bahnübergang zügig zu räumen.