Rechtsgeschäfte

Rechtsgeschäfte basieren auf ein oder mehreren Willenserklärungen, die eine bestimmte Rechtsfolge herbeiführen (z. B. Kaufvertrag, Schenkung, Kündigung). Einfach erklärt! einseitiges Rechtsgeschäft Willenserklärung von einer Person Empfangsbedürftig, z. B. Kündigung Nicht empfangsbedürftig, z. B. Testament zwei-/mehrseitiges Rechtsgeschäft Willenserklärung von zwei oder mehr Personen Einseitig verpflichtend, z. B. Schenkung Zweiseitig verpflichtend, z. B. Leasingvertrag