Mordfall Fabian: Die erschreckende Wahrheit über Fabians Tod

Rechtlicher Hinweis Für Gina H. gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung. Alle Darstellungen basieren auf öffentlich zugänglichen Gerichtsberichten und forensischen Analysen. Die Kernbeprechungen und Ergebnisse des Vormittags:Öffentlichkeit bleibt zugelassen: Richter Holger Schütt lehnte den Antrag der Anwältin von Fabians Mutter ab, die Zuschauer für die medizinischen Details auszuschließen. Da grausame Bilder des verbrannten Jungen bereits an früheren Verhandlungstagen öffentlich erörtert wurden, überwiegt laut Gericht das Informationsinteresse der Allgemeinheit. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung plädierten für eine weiterhin öffentliche Verhandlung. Massive Gewalt als Todesursache: Der geladene Rechtsmediziner bestätigte vor Gericht, dass der achtjährige Junge durch massive Gewalteinwirkung starb. Konkret erlag er mindestens zwei tiefen, penetrierenden Messerstichen in den Brustkorb. Die Anklage geht insgesamt von mindestens sechs Stichen aus. Keine Abwehrverletzungen dokumentiert: Am Leichnam des Kindes konnten keine typischen Abwehrspuren festgestellt werden. Dies stützt die These der Anklage, dass der Junge bei dem Angriff völlig überrascht wurde oder von Beginn an handlungsunfähig war. Brandlegung erfolgte postmortal: Der medizinische Gutachter erklärte, dass sich in Fabians Atemwegen keinerlei Rußpartikel befanden. Das ist der eindeutige Beweis dafür, dass das Kind zum Zeitpunkt der Brandlegung bereits nicht mehr geatmet hat und tot war. In seinem Blut wurden zudem keine Spuren von Betäubungsmitteln oder Medikamenten nachgewiesen. Fehlende Tatwerkzeuge am Fundort: In der unmittelbaren Umgebung des Tümpels bei Klein Upahl wurden bei den Spurensicherungen weder Behältnisse für Brandbeschleuniger noch Feuerzeuge oder Reste von Streichhölzern sichergestellt.