Infoabend "Frau im ordinierten Amt" vom 20. September 2022 | Neuapostolische Kirche/NAK

In der Neuapostolische Kirche können Frauen künftig ins geistliche Amt ordiniert werden. Das hat der internationale Kirchenleiter am heutigen Dienstag in einer weltweit ausgestrahlten Videoansprache bekannt gegeben. „Aufgrund der Gleichwertigkeit und Gleichwürdigkeit der Geschlechter“ sei es möglich, Frauen mit Amtsvollmacht zu betrauen, sagte Stammapostel Jean-Luc Schneider. Das betreffe alle Amtsstufen: Diakon, Priester und Apostel. Mit Blick auf die weltweiten kulturellen Unterschiede gilt: „Der damit verbundene Amtsauftrag wird überall dort erteilt, wo es von der Gesellschaft und Gemeinde angenommen wird“. „Es ist ein umfassendes Nachdenken über das Amt aus dem Blickwinkel des Glaubens, das uns zu dieser Entscheidung geführt hat“, erläuterte der Kirchenleiter. Das hatte 2014 begonnen mit Fragen wie: Was ist ein Amt? Was passiert bei der Ordination? Und: Wie sind die Leitungsfunktionen strukturiert? Entsprechende Regelungen setzte das oberste Beschlussorgan der Kirche, die Bezirksapostelversammlung, zu Pfingsten 2019 in Kraft. Nach dem „Was“ und dem „Wie“ stand seitdem das „Wer“ zur Debatte. Traditionell beruft die Neuapostolische Kirche nur Männer. Eine lehrmäßige Begründung dafür habe jedoch gefehlt, sagte der Stammapostel. Diese theologische Frage könne „nur die sachgemäße Auswertung des biblischen Befundes beantworten“. Als Ergebnisse der eingehenden biblischen Untersuchung nennt die Videoansprache: Mann und Frau seien im gleichen Maß als Ebenbild Gottes geschaffen, von gleichem Wert und gleicher Würde sowie in gleicher Weise verantwortlich. Weder Worte noch Taten Jesu lieferten einen eindeutigen Grund dafür, diesem Schöpfungswillen Gottes zuwiderzuhandeln. Einzelne ablehnende Aussagen in neutestamentlichen Briefen zu den Aktivitäten der Frau im Gottesdienst und in Gemeinde lieferten keine ausreichende Begründung, Frauen vom Amt auszuschließen. „Jetzt liegt es in der Verantwortung des Apostolats, eine Entscheidung für die Zukunft der Kirche zu treffen”, verwies der Kirchenleiter auf die Vollmacht, das Gemeindeleben zu ordnen. „Wir haben alle Fragen in der Bezirksapostelversammlung eingehend und wirklich intensiv beraten und die Antworten mit allen Aposteln besprochen.“ Die Regelungen zu Frauenordination treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Das bedeute aber nicht, dass „sofort überall Amtseinsetzungen von Frauen stattfinden“. Denn: „Für Mann und Frau gilt gleichermaßen: Gott ruft in das Amt, nicht der Mensch.” Damit verbiete sich auch eine Quotenregelung: „Gottes Wille ist entscheidend, nicht der menschliche.“ „Ich bin mir bewusst, dass diese Entscheidung einen bedeutenden Übergang in unserer Tradition markiert“, machte Stammapostel Schneider deutlich.“ Und mir ist auch klar, dass ihr jetzt noch viele Fragen habt. Wir werden alle Fragen beantworten: in unseren Medien, in Schulungen oder im Dialog.“ Weitere Information bieten die Fragen und Antworten auf nak.org

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