#206 - Dr. Jan Hupka (Notar) über Unternehmens(ver-)käufe, Finanzierungen und die richtige Planun...
In der 206. Folge begrüßt Matthias Walter Eser einen der renommiertesten Notare für Unternehmenstransaktionen im deutschsprachigen Raum: Dr. Jan Hupka, Notar in Hamburg – ursprünglich Rechtsanwalt im klassischen M&A-Geschäft bei Hengeler Mueller, einer der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Das Gespräch ist kein klassisches Notariatsinterview. Es ist eine schonungslos klare Bestandsaufnahme der deutschen Transaktionslandschaft 2026 – mit deutlich weniger Volumen, deutlich längeren Prozessen, deutlich vorsichtigeren Käufern und einer wachsenden Asymmetrie zwischen medial gehypten Konstrukten (Search Funds, ETAs) und tatsächlich beurkundeten Deals. Jan spricht offen über die Mechanik moderner Kaufverträge, über die Haftungsrealität eines Notars (persönlich, unbeschränkt), über das wachsende Problem KI-generierter Vertragsentwürfe und über die strukturellen Fehler, die Unternehmer bei der eigenen Nachfolgeplanung systematisch machen. Was du in dieser Folge lernst: • Warum der deutsche M&A-Markt 2026 strukturell ein Käufermarkt ist – und welche Konsequenz das für Preisvorstellungen, Vertragsausgestaltung und Risikoteilung hat (Earnout-Klauseln, Rückbeteiligungen, MAC-Klauseln als Reaktion auf geopolitische und makroökonomische Unsicherheit) • Warum Earnout-Konstruktionen und Rückbeteiligungen zwar Deals retten, aber strukturell Streitpotenzial im Dauerschuldverhältnis erzeugen – und warum Earnouts juristisch sauberer ausgestaltbar sind als nachträglich „scharfgestellte" MAC-Klauseln • Warum die Vorsorgevollmacht des Unternehmers der vermutlich am häufigsten unterschätzte Single Point of Failure im deutschen Mittelstand ist – und wie ein Autounfall ohne organschaftliche Vertretung eine funktionierende GmbH binnen Wochen in den Ruin führen kann • Warum die gesetzliche Erbfolge in 90 % der Fälle das schlechteste denkbare Szenario für ein Unternehmen ist – Stichwort Erbengemeinschaft, minderjährige Erben, Ergänzungspfleger, familiengerichtliche Genehmigung – und warum ein notarielles Testament im Long Run sogar günstiger ist als das handschriftliche • Warum ein Erbscheinsverfahren in Hamburg sechs bis zwölf Monate dauern kann – und was das in der Praxis für die Handlungsfähigkeit eines mittelständischen Unternehmens bedeutet • §1365 BGB als unterschätzter Deal-Killer: Warum ein verheirateter Verkäufer ohne Ehevertrag die Zustimmung des Ehepartners zum Unternehmensverkauf benötigt – und welche Konsequenzen ein laufendes Scheidungsverfahren auf den Beurkundungstermin haben kann • Locked Box vs. Closing Accounts: Welche Kaufpreismechanik bei welcher Deal-Size in der Praxis dominiert – und warum Notare bei Small-/Mid-Cap-Transaktionen eine völlig andere Rolle einnehmen als bei Large-Cap-Deals mit Top-Tier-Anwaltskanzleien auf beiden Seiten • Warum die Notarhaftung persönlich, unbeschränkt und subsidiär ist – und warum kein seriöser Notar einen technisch unausgegorenen Vertrag beurkundet, selbst wenn die Parteien das wirtschaftlich wollen würden (Präventivkontrolle als volkswirtschaftlicher Wert) • Wie KI-generierte Vertragsentwürfe zunehmend die Kapazitäten der Notariate sprengen – inklusive konkretem Praxisbeispiel eines anwaltlichen Schriftsatzes mit nicht entferntem Prompt-Text („die prozessuale Stoßrichtung schlage ich vor wie folgt") • Beurkundungspflicht bei Wandeldarlehen (CLAs) und Shareholder Agreements: Wann ein scheinbar harmloser Vertrag plötzlich gesamthaft beurkundungspflichtig wird – und warum unwirksame Wandeldarlehen den Rückforderungsanspruch des Geldgebers auslösen können (mit existenzieller Konsequenz für junge Gesellschaften) • Warum der aktuelle Trend dahin geht, beurkundungspflichtige Elemente vom SHA in den Gesellschaftsvertrag zu verlagern – und welche Drag-Along-, Tag-Along- und Verwässerungsklauseln die Beurkundungspflicht überhaupt auslösen • Digitale Beurkundung in Deutschland: Was über das Tool der Bundesnotarkammer geht (Gründungen, Satzungsänderungen, Handelsregisteranmeldungen) – und warum der Unternehmenskaufvertrag aus gutem Grund weiterhin in Präsenz beurkundet werden muss Die zentrale Botschaft dieses Gesprächs ist nicht juristischer, sondern strategischer Natur: Der Notar ist kein bürokratischer Erfüllungsgehilfe am Ende eines Deals, sondern ein Präventiv-Instrument, das frühzeitig in die Strukturierung von Transaktionen, Finanzierungen und Nachfolgekonstellationen eingebunden gehört. Wer den Notar erst am Beurkundungstag das erste Mal sieht, hat in der Regel bereits Geld, Zeit oder Sicherheit auf dem Tisch liegen lassen. Jan Hupkas wichtigste Botschaft: Geh frühzeitig auf den Notar zu. Egal ob Unternehmenskauf, Wandeldarlehen, Shareholder Agreement, Ehevertrag, Vorsorgevollmacht oder Testament – jede dieser Konstellationen hat einen Punkt, an dem eine spätere Korrektur unverhältnismäßig teuer wird oder gar nicht mehr möglich ist. Ein Unternehmer, der sein Lebenswerk nicht testamentarisch und vollmachtsrechtlich absichert...

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