Vorlesung | 05 Gewerbesteuer

Hinweis: Der Freibetrag nach § 8 Nr. 1 GewStG beträgt inzwischen 200.000 Euro (Folie 10). Bei der Gewerbesteueranrechnug (Folie 19) hat sich ein Rechenfehler eingeschlichen: die festzusetzende Einkommensteuer und die Gesamtbelastung sind jeweils 1.000 Euro geringer.