Das Minderjährigenrecht in Deiner Jura Examensklausur. Was wird das Justizprüfungsamt erwarten?

Das Minderjährigenrecht wird von einigen Examenskandidaten nur im Rahmen der §§ 105 ff. BGB gelernt. Gleichwohl sind die Dimensionen des MJ-Rechts viel umfassender. Der Minderjährige kann Dich nämlich "überall" treffen. Viel Spaß und natürlich viel Erfolg auf Deinem Weg hin zu 1. Staatsexamen und 2. Examen (im Idealfall mit Prädikat) wünschen Dir die Akademie Kraatz und die Assessor Akademie! https://kraatz-group.de/ Alles Wichtige zum Minderjährigenrecht in der Jura Klausur findest Du hier: https://kraatz-group.de/das-1x1-des-m...