Was ist die "margin of appreciation"?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) räumt den Vertragsstaaten der EMRK bei der Umsetzung der Konvention eine "margin of appreciation" ein. Der Begriff lässt sich schwer exakt ins Deutsche übersetzen. "Einschätzungsspielraum", "Beurteilungsspielraum" oder "Gestaltungsspielraum" treffen es in etwa. Dabei geht es um folgendes: Staaten, die die EMRK unterzeichnen, müssen die Rechte, die in der Konvention niederleget sind, für alle Personen in ihrer Hoheitsgewalt gewährleisten. Die "margin of appreciation" besagt, dass es dabei nicht nur eine richtige Lösung gibt. Verschiedene Ansätze oder Wege der Umsetzung können im Einklang mit der EMRK sein.