BGH Classics: Flugreisefall
Minderjährige Schwarzflieger sind aus Vertrag nicht zu belangen. Denkbar sind aber Ansprüche aus GoA, Delikt und vor allem Bereicherungsrecht, wie dieser Klassiker zeigt. Dabei kommt der Frage nach der verschärften Haftung Minderjähriger in zwei Bereichen besondere Bedeutung zu: auf wessen Kenntnis vom fehlenden Rechtsgrund ist abzustellen und was ist unter den allgemeinen Vorschriften zu verstehen... Der Beitrag greift typische Fragestellung aus der juristischen Ausbildung auf. Angereichert wird er mit Tipps für die Darstellung in der Klausur und Hausarbeit. --------------------------- https://juradelight.com ---------------------------

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Minderjährigenrecht, Flugreisefall | Prof. Dr. Dr. h.c. Dauner-Lieb | Irgendwas mit Recht #163

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